AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

easy sailing

Inh. Wolfgang Schulze, Tangendorferstr. 17, 21442 Toppenstedt, Tel. 0176 735 18 161, e-mail: wwj1@freenet.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Sehr geehrter Gast der ‚easy living‘,

Bitte beachten Sie die nachstehenden Regelungen und Hinweise die das Verhältnis zwischen Ihnen und der ‚easy sailing‘ organisieren und die Sie mit Ihrer Buchung ausdrücklich anerkennen.

1.

Die Buchung/Anmeldung zu einem angebotenen Törn bedarf der Schriftform und ist verbindlich. Der AnmelderIn haftet für die Vertragserfüllung aller, in der Anmeldung aufgeführten, Personen wie für seine eigene.

Die Anmeldung gilt als Ihr Angebot an ‚easy sailing‘ und wird für uns mit der Törnbestätigung bindend, die in der Regel innerhalb von 10-14 Tagen bei Ihnen eingeht.

Weicht der Inhalt der Törnbestätigung von der Anmeldung ab, so gilt diese als neues Angebot, welches für beide Seiten bindend wird, falls Sie nicht innerhalb von 10 Tagen widersprechen.

Mit dem Eingang der Törnbestätigung wird eine Anzahlung in Höhe von 25% des Reisepreises zur Zahlung auf unser Konto innerhalb von 10 Tagen fällig. Der restliche Reisepreis muss spätestens vier Wochen vor Reisebeginn auf unserem Konto eingegangen sein. Verbleiben bei Anmeldung keine vier Wochen bis zum Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung fällig. Falls die Anzahlung, oder der gesamte Reisepreis nicht fristgerecht auf unserem Konto eingegangen ist, können wir von dem Vertrag zurücktreten und haben ersatzweise Anspruch auf Ausgleich der Rücktrittskosten.

2.

Seereisen und Fahrten mit einem Segelboot haben vom Charakter her eine sportliche Note. So auch die von ‚easy sailing‘ angebotenen Törns.

Es kann jeder mitreisen, der körperlich und geistig geeignet ist. Es kann zu einem, oder mehreren Seetagen ohne Landgang und/oder Kommunikationsmöglichkeiten zu Personen, oder Einrichtungen an Land kommen. Dies stellt keinen Mangel dar. Die Mitreisenden tragen selbst Verantwortung für die sich daraus möglicherweise ergebende Folgen, welcher Art auch immer. Allergiker, chronisch Kranke, sowie Mitreisende die auf regelmäßige Medikamenteneinnahme angewiesen sind, oder an anderen Gebrechen leiden, sind dringend angehalten sich diesbezüglich an geeigneter Stelle zu informieren und ggf. Rücksprache mit ihrem Arzt zu halten. Den Teilnehmern ist bewusst, dass trotz aller getroffenen Vorsichtsmaßnahmen Restrisiken bestehen, welchen sie sich bewusst sind und willentlich, eigenverantwortlich in Kauf nehmen.

3.

Um einen sicheren, reibungslosen und vergnüglichen Reiseverlauf sicher zu stellen, hat jedes Crewmitglied den Anweisungen des Schiffsführers unbedingt Folge zu leisten. Widersetzt sich ein Crewmitglied wiederholt den Anweisungen des Skippers, oder gefährdet durch sein Verhalten wiederholt die Sicherheit von Boot, Crew, oder arbeitet gegen den Crewfrieden, kann dieses von der Weiterreise ausgeschlossen werden. In diesem Fall muss das fragliche Crewmitglied im nächsten angelaufenen Hafen das Boot unter Mitnahme seiner Effekten verlassen und seine Weiterreise auf eigene Kosten organisieren. Es bestehen keinerlei Ansprüche gegen die ‚easy sailing‘, aus welchen Gründen auch immer.

Die Mitreisenden sind Teil einer Crew, die sich gerne an dem Betrieb des Bootes, den Manövern unter Segel und Maschine, der Navigation sowie anfallenden seemännischen Arbeiten nach Maßgabe ihres Interesses und individueller Fähigkeiten (auch unter Anleitung/Aufsicht) beteiligen können.

Im Gegensatz hierzu ist die Beteiligung an der Pantryarbeit, der Verproviantierung und der Reinhaltung des Bootes etc. für alle Crewmitglieder Pflicht. Eine Nichtbeteiligung, auch nach dreifacher Aufforderung durch den Skipper hierzu kann zu einem Ausschluss von der Weiterreise führen. In diesem Fall muss das fragliche Crewmitglied im nächsten angelaufenen Hafen das Boot unter Mitnahme seiner Effekten verlassen und seine Weiterreise auf eigene Kosten organisieren. Es bestehen keinerlei Ansprüche gegen die ‚easy sailing‘, aus welchen Gründen auch immer.

4.

Die geplante Reiseroute wird nach Möglichkeit eingehalten. Es kann witterungsbedingt, aus Gründen der Belastbarkeit der Crew, auftreten technischer Mängel, Anregungen der Crew, oder anderen Gründen zu einer geänderten Reiseroute kommen. Die Route wird abschließend vom Schiffsführer unter Berücksichtigung aller einflussnehmenden Umständen zur Schiffssicherheit sowie dem Wohle der Crew getroffen. Es kann witterungsbedingt zu Nachtfahrten, Verzögerungen und Liegetagen kommen. Dies stellt keinen Mangel da.

5.

Der Reisepreis beinhaltet die ordnungsgemäße Nutzung des Bootes und die Nutzung einer Koje in einer Doppelkajüte und erstreckt sich ausschließlich auf die buchende Person. Haustiere sind von der Fahrt ausgeschlossen.

Reisenebenkosten wie Liegegelder, Landstrom, Diesel, Gas, Proviant, etc. sind nicht im Reisepreis enthalten. Für diese Kosten bilden die Törnteilnehmer eine Bordkasse, die von einem Crewmitglied verwaltet wird. Der Skipper wird während des gesamten Törnverlaufes von der Crew freigehalten. Über die Abrechnung von Landgängen und den damit verbundenen Ausgaben entscheidet die Crew.

6.

Jeder Törnteilnehmer ist selbst für die Einhaltung inn- und ausländischer Gesetzte, Bestimmungen, Vorschriften und Gepflogenheiten verantwortlich. Das beinhaltet insbesondere die Einhaltung von Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen-, Gesundheits- und Rauschmittelvorschriften. Die Nichteinhaltung kann zum Ausschluss von der Weiterreise mit den o.g. Konsequenzen führen. Jeder Törnteilnehmer haftet für Vermögens- und sonstigen Schäden, die der ‚easy sailing‘ durch Nichtbeachtung entstehen.

Die An- und Abreise ist nicht Bestandteil des Törnvertrages und ist von jedem Teilnehmer auf eigene Rechnung und Risiko zu organisieren. Die Einhaltung der vereinbarten An- und Abreisetermine ist bindend. Der Törnbeginn wird im Interesse aller Törnteilnehmer bei verspäteter Anreise nicht verschoben. Ein Verbleiben an Bord über das Törnende hinaus ist im Einzelfall nach Absprache möglich und kostenpflichtig.

Möchte ein Törnteilnehmer eine Doppelkajüte für sich als einzige Person nutzen, so ist dies nach Absprache, für einen Aufschlag von 60% des Reisepreises möglich. Die Bordkasse bleibt davon unberührt.

7.

Tritt ein Törnteinehmer von einer Reise zurück, so fallen Rücktrittskosten wie folgt an:

50% der Reisekosten bis 2 Monate vor Törnbeginn

75% der Reisekosten bis 1 Monate vor Törnbeginn

100% der Reisekosten bei weniger als vier Wochen vor Törnbeginn.

Die Buchung ist auf einen Ersatzteilnehmer übertragbar, jedoch kann die ‚easy sailing‘ dieser Übertragung widersprechen, wenn die Ersatzperson ungeeignet erscheint.

Ein Törnteilnehmer der eine begonnen Reise abbricht, hat keinen Anspruch auf Erstattung des Reisepreises, auch nicht anteilig. Er ist für Organisation und Kosten seiner Heimreise selbst verantwortlich.

8.

Tritt ‚easy sailing‘ ohne nähere Begründung von dem Vertrag zurück, so wird der Reisepreis in voller Höhe erstattet.

Eine Haftung für eine Törnverlegung, oder -abbruch ist ausgeschlossen, wenn dies durch hoheitliche Anordnungen, Streik, innerer Unruhe, Krieg, Naturkatastrophen, mangelnde Einsatzbereitschaft des Bootes oder anderen schwerwiegenden Umständen erforderlich ist. Verlangt die Sicherheit von Schiff und/oder Crew eine Änderung in Törnumfang und -durchführung, so begründet dies keinen Ersatz-, oder Minderungsanspruch.

9.

Die Ausrüstung des Bootes kann abweichen, Änderungen unterliegen, oder ausfallen. Dieses stellt keinen Mangel der Reise dar.

Mängel jeglicher Art sind dem Skipper umgehend schriftlich mitzuteilen, spätere Beanstandungen sind ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche sind auf den Törnpreis beschränkt.

Der Törnteilnehmer haftet für Schäden, die von ihm verursacht wurden. Eine Begleichung der Schäden erfolgt sofort vor Ort bei Schäden bis € 500,00. Bei höheren Schäden 10 Tage nach Rechnungsstellung.

Die persönlichen Effekten, Reisegepäck, Wertgegenstände, Fotoapparate, Handys, Laptops, etc. sind nicht versichert. Wir empfehlen den Abschluss von Reisegepäck-, Reiseunfall-, Reisekranken- Reisekoste-Ausfall-, sowie einer privaten Haftpflichtversicherungen.

10.

Der Vertrag unterliegt ausschließlich deutschem Recht. Sollten einzelne Abschnitte dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestandteile davon unberührt.

Gerichtsstand ist die Hansestadt Lübeck

Bankverbindung:

Volksbank Lüneburger Heide eG. IBAN: DE56 2406 0300 4070 7121 00

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